Teilnahmebedinungen
1. Allgemeines
1.1 Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs „SÜDKURIER Zukunftspreis 2026“ ist die
SÜDKURIER GmbH
Max-Stromeyer-Str. 178
78467 Konstanz
(nachfolgend „SÜDKURIER“ oder „Veranstalter“).
1.2 Ziel des Wettbewerbs
Mit dem „SÜDKURIER Zukunftspreis“ werden erstmalig zukunftsweisende Initiativen, Projekte und Angebote mit den Schwerpunkten Ökologie/Nachhaltigkeit, Demokratie/Gesellschaft sowie Bildung/Soziales für alle sichtbar ausgezeichnet.
1.3 Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Der Veranstalter kann ergänzende Hinweise und Informationen zum Wettbewerb (z. B. auf der Wettbewerbsseite) veröffentlichen; diese sind Bestandteil der Durchführung, soweit sie diesen Teilnahmebedingungen nicht widersprechen.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind
- Unternehmen sowie
- spendenberechtigte Institutionen
aus dem Erscheinungsgebiet des SÜDKURIER bzw. mit Standort im Erscheinungsgebiet des SÜDKURIER (nachfolgend „SÜDKURIER-Verbreitungsgebiet“).
2.2 Anzahl der Einreichungen
Je teilnehmende Organisation/Institution/Unternehmen kann ein Beitrag eingereicht werden.
2.3 Anforderungen an Beiträge
Die eingereichten Initiativen, Projekte, Lösungen, Angebote oder Produkte müssen
- einen innovativen, zukunftsweisenden Charakter haben,
- für bzw. in der SÜDKURIER-Region relevant sein,
und sollten möglichst im Jahr 2025 begonnen oder beendet worden sein.
3. Schwerpunkte
Der Wettbewerb umfasst folgende Schwerpunkte, die zur Orientierung für die Einreichung dienen:
- Ökologie/Nachhaltigkeit
- Demokratie/Gesellschaft
- Bildung/Soziales
4. Ablauf und Fristen
4.1 Zeitplan
- Einreichungsstart: 27.02.2026
- Einreichungsschluss: 22.05.2026
- Start Leser-Voting: 27.07.2026
- Ende Leser-Voting: 09.10.2026
- Preisverleihung: Herbst 2026
Der Veranstalter behält sich vor, Fristen aus wichtigem Grund (z. B. aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen) anzupassen; Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht.
5. Einreichung / Bewerbung
5.1 Form der Einreichung
Die Einreichung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Teilnahmeformular (online).
5.2 Pflichtangaben und Materialien
Für eine gültige Einreichung sind mindestens folgende Angaben/Materialien erforderlich:
- Organisation/Institution/Unternehmen
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
- Telefon
- Anschrift
- Kurzbeschreibung
- 1 Datei-Upload mit der Einreichung (z.B. Word-Dokument oder Powerpoint-Präsentation als PDFDatei), Umfang max. 10 DIN A4 Seiten/Folien
- 1 Datei-Upload mit Bild/ern (jpg-Format)
- 3 Links (z. B. Website, Social Media, Video)
Die Gesamtgröße der hochgeladenen Dateien darf 10 MB pro Einreichung nicht überschreiten.
5.3 Vollständigkeit
Eine Einreichung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig und fristgerecht erfolgt und die Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
6. Preise und Dotierung
6.1 Preise für Unternehmen (Mediavolumen)
Der SÜDKURIER Zukunftspreis vergibt Mediavolumen im Gesamtwert von 250.000 EUR (brutto) für Einreichungen von Unternehmen. Die Preise sind wie folgt dotiert:
- Hauptpreis Unternehmen: 150.000 € Bruttomediavolumen
- 2. Preis: 40.000 € Bruttomediavolumen
- 3. Preis: 30.000 € Bruttomediavolumen
- 4. Preis: 20.000 € Bruttomediavolumen
- 5. Preis: 10.000 € Bruttomediavolumen
Einlösebedingungen Mediavolumen:
Im Rahmen des Zukunftspreises wird den Gewinnern ein Mediavolumen zur Verfügung gestellt.
Die Einlösung des Mediavolumens ist ausschließlich über die Kanäle des SÜDKURIER (Print, Online, Digital, Audio sowie sonstige vermarktete Angebote) möglich.
Hier ist keine Schaltung möglich: Rubrikenmärkte und Familienanzeigen sowie bereits preisreduzierte Sonderplatzierungen.
Einlösezeitraum
Das Mediavolumen ist bis spätestens 31.12.2027 einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt ein nicht genutztes Restvolumen ersatzlos. Eine Verlängerung des Einlösezeitraums ist ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung beider Parteien möglich.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen im SÜDKURIER/Alb-Bote und seinen elektronischen Ausgaben.
Anrechnung & Verrechnung
Die Anrechnung des Mediavolumens erfolgt grundsätzlich auf Basis der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Mediadaten und Listenpreise des SÜDKURIER.
Für Schaltungen in Verlagsthemen und Kollektiven gilt folgende Sonderregelung: Die Einlösung des Mediavolumens ist möglich, jedoch ausschließlich auf Grundlage des jeweils gültigen Listenpreises.
Eine rabattierte Buchung oder die Kombination mit Sonderkonditionen ist in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
Rabattstaffeln, Sonderaktionen oder Agenturprovisionen sind nicht zusätzlich kombinierbar, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Produktionskosten (z. B. Gestaltung, Satz, Video-, Audio- oder Spot-Produktion) sind nicht Bestandteil des Mediavolumens und vom Sponsor selbst zu tragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Eine Barauszahlung des Mediavolumens ist ausgeschlossen.
Das Mediavolumen ist nicht übertragbar und kann ausschließlich durch das Gewinnerunternehmen genutzt werden.
6.2 Preise für Institutionen (Preisgeld)
Für Beiträge von Institutionen werden Preisgelder im Gesamtwert von 25.000 EUR vergeben:
- Hauptpreis Institutionen: 10.000 € in bar
- 2. Preis: 5.000 € in bar
- 3. Preis: 2.500 € in bar
- 4. Preis: 1.500 € in bar
- 5. Preis: 1.000 € in bar
- Leser-Preis: 5.000 € in bar
Die Preisgelder werden von der Crescere Stiftung Bodensee, Bücklestr. 3, 78467 Konstanz (Stifter) zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter übernimmt für den Stifter lediglich die Auslobung des Gewinns.
Eine eigene Verpflichtung übernimmt der Veranstalter diesbezüglich nicht.
6.3 Haftung bei Aushändigung/Übergabe oder Einlösung
Mit der Aushändigung bzw. Übergabe des Preisgeldes oder der Einlösung des gewonnen Mediavolumen wird der Veranstalter, dessen Angestellte und Vertreter von allen etwaigen Verpflichtungen aus diesem Gewinnspiel SÜDKURIER Zukunftspreis frei.
Der Veranstalter, seine Angestellten und Vertreter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht für Verletzuangen von Körper, Leben und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften der Veranstalter, seine Angestellten und Vertreter nur, wenn hierdurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist.
In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Ermittlung der Gewinner
7.1 Jury-Entscheid
Die eingereichten Beiträge werden von einer Jury gesichtet und bewertet.
- Bei Unternehmen werden die Plätze 1–5 (Mediavolumenpreise) durch Juryentscheid bestimmt.
- Bei Institutionen werden die Plätze 1–5 (Preisgelder) ebenfalls durch Juryentscheid bestimmt.
Die Zusammensetzung der Jury sowie Details zum Bewertungsverfahren können vom Veranstalter veröffentlicht werden. Entscheidungen der Jury sind endgültig, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Leser-Voting (Leser-Preis Institutionen)
Zusätzlich wird für Einreichungen der Institutionen ein Leser-Voting durchgeführt. Der Beitrag mit den meisten gültigen Stimmen erhält den Leser-Preis (5.000 € in bar).
7.3 Abstimmungsregeln (Voting)
- Abstimmen kann man online im Voting-Zeitraum (siehe Ziffer 4.1).
- Pro E-Mail-Adresse ist eine Stimme zulässig.
- Die Stimmabgabe wird erst nach Klick auf einen Bestätigungslink wirksam (E-Mail-Verifizierung).Dieses Verfahren dient ausschließlich der Sicherstellung einer gültigen Stimme und stellt kein Werbeeinverständnis dar.
- Der Veranstalter behält sich vor, Stimmen bei begründetem Verdacht auf Manipulation, automatisierte Stimmabgaben oder sonstigen Missbrauch nicht zu werten.
8. Benachrichtigung und Preisverleihung
8.1 Benachrichtigung
Preisträger werden nach Abschluss der Jurybewertung bzw. nach Abschluss des Votings per E-Mail informiert.
8.2 Preisverleihung
Die Preisverleihung findet am 12.11.2026 statt. Der Veranstalter behält sich Änderungen am Veranstaltungsformat aus organisatorischen Gründen vor.
8.3 Veröffentlichung
Die Gewinner erklären sich mit der Teilnahme am Wettbewerb mit der unentgeltlichen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Bereithaltung zum Abruf ihrer Namen ( Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens bei natürlichen Personen) oder den Namen des Unternehmens im Rahmen der Nachberichterstattung zum Wettbewerb im Internet unter www.suedkurier.de und www.suedkurier-medienhaus.de sowie in den Print-Ausgaben des Veranstalters und seiner Tochterunternehmen sowie auf den Social Media Kanälen des Veranstalters einverstanden.
9. Nutzungsrechte, Veröffentlichungen, Freistellung
9.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit der Einreichung erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass der Veranstalter die im Rahmen des Wettbewerbs übermittelten Inhalte (insbesondere Texte, Fotos sowie die angegebenen Links/Projektinformationen) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb veröffentlichen darf (z. B. auf der Wettbewerbsseite, in redaktionellen Beiträgen, im Rahmen der Berichterstattung).
9.2 Rechte Dritter / Freistellung
Der/die Teilnehmende versichert, dass er/sie über die erforderlichen Rechte an den eingereichten Materialien verfügt und keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte etc.) verletzt.
Der/die Teilnehmende stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den eingereichten Inhalten entstehen, soweit der/die Teilnehmende die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
9.3 Unzulässige Inhalte
Nicht zugelassen werden Inhalte, die rechtswidrig, diskriminierend, beleidigend, menschenverachtend, gewaltverherrlichend oder sonst anstößig sind oder geeignet erscheinen, den Ruf des Veranstalters zu schädigen.
10. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter kann Teilnehmende bzw. Einreichungen insbesondere dann ausschließen, wenn
- die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
- falsche Angaben gemacht werden,
- die Einreichung gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt,
- Manipulationsversuche beim Voting oder sonstige missbräuchliche Handlungen erfolgen,
- oder der Ruf des Veranstalters durch die Einreichung oder das Verhalten des Teilnehmenden gefährdet wird.
11. Kosten
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme (z. B. Erstellung von Inhalten, Produktionskosten, Reisekosten) tragen die Teilnehmenden selbst; eine Erstattung erfolgt nicht.
12. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter: https://www.suedkurier.de/datenschutz
13. Änderung, Aussetzung, Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist (z. B. technische Störungen, rechtliche Gründe, höhere Gewalt) und die Interessen der Teilnehmenden angemessen berücksichtigt werden.
14. Sonstiges
14.1 Rechtsweg
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
14.2 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und dem Organisator der Sitz des Organisators (Konstanz). Entsprechendes gilt, wenn der Teilnehmer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
14.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften.