Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
1. Veranstalter
Veranstalter aller auf der Website zukunftspreis.suedkurier.de publizierten
Gewinnspiele ist SÜDKURIER GmbH, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz
(nachfolgend „Veranstalter“), außer beim jeweiligen Gewinnspiel ist etwas
anderes angegeben.
2. Teilnahme
2.1 Das Gewinnspiel findet vom 6.9. bis 9.10.2026 statt. Mit der Teilnahme am
Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren.
2.3 Angestellte des Veranstalters und den mit dem Veranstalter in der
Mediengruppe Pressedruck verbundenen Unternehmen und deren nächste
Angehörige (Eltern, Ehepartner, Kinder) sowie die Mitarbeiter der teilnehmenden
Geschäfte und deren nächste Angehörige sind von der Teilnahme am
Gewinnspiel ausgeschlossen.
2.4 Teilnahmen über professionelle Gewinnspielagenturen sind unzulässig.
2.5 Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der
Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Auch wer
unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen
werden.
3. Ablauf
3.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt online auf zukunftspreis.suedkurier.de
3.2 Aus allen Teilnehmern, die im Gewinnspielzeitraum am Gewinnspiel
teilnehmen, werden die Gewinner nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Antworten
mit unvollständiger oder undeutlicher Namens- oder Anschriftenangabe sind
nicht gewinnberechtigt.
4. Gewinne
4.1 Die Gewinner erhalten als ersten Preis ein Wochenend-Paket im Europa-Park
und als weitere Preise 10 x 2 Europa-Park-Tickets.
4.2 Der Gewinner wird telefonisch oder schriftlich über den Gewinn
benachrichtigt. Der Gewinner muss sich bei der Preisübergabe durch ein
offizielles Dokument (z. B. Personalausweis) ausweisen und den Empfang des
Gewinns schriftlich quittieren.
4.3 Es kommen nur die jeweils ausgewiesenen Gewinne zur Auslosung. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gewinne sind nicht übertragbar bzw. können nicht
abgetreten werden. Für die Abführung von ggf. auf den Gewinn anfallenden
Steuern ist der jeweilige Gewinner selbst verantwortlich.
4.4 Die Gewinner erklären sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel mit
der unentgeltlichen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und
Bereithaltung zum Abruf ihrer Namen und Wohnorte im Rahmen der
Nachberichterstattung zum Gewinnspiel im Internet unter
https://www.suedkurier.de und in den Print-Ausgaben des SÜDKURIER
und/oder ihrer Lokalausgaben einverstanden.
5. Haftung/ Gewährleistung/ Änderungen der Teilnahmebedingungen
und/oder Gewinne
5.1 Mit der Aushändigung bzw. Übergabe der Gewinne wird der Veranstalter,
dessen Angestellte und Vertreter von allen etwaigen Verpflichtungen aus diesem
Gewinnspiel frei. Der Veranstalter, seine Angestellten und Vertreter haften nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper,
Leben und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei
einfacher Fahrlässigkeit haften der Veranstalter, seine Angestellten und Vertreter
nur, wenn hierdurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. In
diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
5.2 Nach Maßgabe von Ziff. 5.1 übernehmen der Veranstalter, dessen
Angestellte und Vertreter keinerlei Haftung für Schäden, die sich im
Zusammenhang mit der Annahme der Gewinne und/oder in deren Nachgang
ergeben können. Für Sach- und Rechtsmängel der verlosten Gewinne
übernehmen der Veranstalter, dessen Angestellte und Vertreter keinerlei Haftung
oder Gewährleistung. Der Veranstalter, dessen Angestellte und Vertreter
übernehmen ferner keine Kosten, die den Gewinnern ggf. durch die
Entgegennahme bzw. Einlösung des Gewinns entstehen.
5.3 Der Veranstalter, dessen Angestellte und Vertreter übernehmen keine
Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes bzw. des Internets.
Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht für Störungen oder den Verlust
elektronischer Sendungen/Downloads.
5.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bezüglich der ausgelobten Preise
Änderungen vorzunehmen, wenn die Umstände dies erfordern. Einwendungen
dagegen sind nicht möglich. Der Veranstalter behält sich im Übrigen vor, das
Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung zu verkürzen, zu
verlängern, zu verändern oder abzusagen, ohne dass sich daraus Ansprüche auf
Haftung bzw. Schadensersatz ableiten lassen. Diese Teilnahmebedingungen
können jederzeit von dem Veranstalter ohne Angaben von Gründen geändert
werden, insbesondere aus rechtlichen Gründen. Änderungen werden im
Zweifelsfall unter https://zukunftspreis.suedkurier.de/teilnahmebedinungen/
bekanntgegeben. Ein Abbruch oder eine Beendigung des Gewinnspiels erfolgt
insbesondere dann, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße
Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine
derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird,
kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt
verlangen.
6. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils
geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen
gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem
gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter
folgendem Link abgerufen werden:
https://www.suedkurier.de/datenschutz
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmungen treten gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften.
8. Sonstiges
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Februar 2026